KFW 441
Förderung für Ladeinfrastruktur in Betrieben
Mit der KFW 441 Förderung erhalten Unternehmen die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung bei der Errichtung einer (nicht öffentlichen) Ladeinfrastruktur.
Mit einer betrieblichen Ladeinfrastruktur setzen Sie den Grundstein für die Elektromobilität in Ihrem Unternehmen und für Ihre Mitarbeiter.
Eine Lademöglichkeit in einem Unternehmen ist zudem bei der Suche nach Personal & Fachkräften zukünftig evtl. der entscheidende Faktor.
Die Attraktivität eines Arbeitgebers steigt wesentlich mit dem Angebot einer eigenen Ladeinfrastruktur.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite und können mit unserem Partner auch den kompletten Bau der Ladeinfrastruktur anbieten.
Wer kann die Förderung beantragen?
- Unternehmen, Einzelnunternehmer, Freiberufler
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Kommunen und Landkreise & deren rechtlich selbstständige Eigenbetriebe
- kommunale Zweckverbände
Weitere Voraussetzungen:
- Strom aus 100% erneuerbaren Energien
- Ladepunkte müssen mindestens 6 Jahre zweckentsprechend verwendet werden
- Ladedaten müssen 2x jährlich der NOW-GmbH zur Verfügung gestellt werden, bzw. in das System eingetragen.
Was wird gefördert?
Es werden Ladestationen an Stellplätzen gefördert, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Ladepunkten können Firmenfahrzeuge sowie die Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
- Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagemen-System zur Steuerung von Ladestationen
Unter diesem Link erhalten Sie einen Überblick der geförderten Ladestationen.
Konditionen
- Der Zuschuss beträgt maximal 900,- EUR pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte müssen im Antrag angegeben werden.
- Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 EUR betragen, sonst entfällt der Zuschuss.
- Sollten die Ladestationen mehr als einen Ladepunkt (Ladeanschluss) besitzen, können pro Ladepunkt max. 900,- EUR beantragt werden. Auch hier wieder vorausgesetzt die Gesamtkosten liegen über 1.285,71 EUR pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert.
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 EUR pro Standort.
- Der Zuschuss wird direkt auf das Konto ausgezahlt.
- Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Berechnung
Anzahl Ladepunkte | Pauschaler Zuschuss | Gesamtkosten | Gesamtzuschuss |
---|---|---|---|
1 | 900 EUR | z.B. 1000 EUR | 0 |
1 | 900 EUR | mind. 1.285,71 EUR | 900 EUR |
2 | 1800 EUR | z.B. 2000 EUR | 1400 EUR |
2 | 1800 EUR | mind. 2571,43 EUR | 1800 EUR |
3 | 2700 EUR | z.B. 3000 EUR | 2100 EUR |
3 | 2700 EUR | mind. 3857,14 EUR | 2700 EUR |
... | ... | ... | ... |
10 | 9000 EUR | z.B. 12000 EUR | 8400 EUR |
10 | 9000 EUR | mind. 12857,14 EUR | 9000 EUR |
... | ... | ... | ... |
50 | 45000 EUR | z.B. 60.000 EUR | 42000 EUR |
50 | 45000 EUR | mind. 64285,71 EUR | 45000 EUR |
Formulare & Links
Die KFW stellt auf Ihrer Seite die notwendigen Formulare und Merkblätter zur Verfügung:
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